 |
 |
1. |
Die politische Lage in der DDR ist außerordentlich ernst.
Die 10. ZK-Tagung hat auf die bestehenden Probleme erste Antworten
und Orientierungen gegeben. Eingebunden in die politischen Auseinandersetzungen
sind – wie bekannt – Angriffe gegen unser Ministerium.
Daraus sind vor allem Konsequenzen zu ziehen, die die Politik der
Wende nicht gefährden, sondern wirkungsvoll mittragen können. |
2. |
In einer Reihe von Bezirksverwaltungen kam es zu Erscheinungen,
die Dekonspirationen unserer Tätigkeit erkennen lassen sowie
zu Drohungen und Verleumdungen. Daraus folgt, daß die Präsenz
und die Arbeit des Postkontrollorgans in den gegenwärtigen
widersprüchlichen Prozessen einen besonders sensiblen Bereich
darstellt. |
3. |
Die Abteilungen M haben bisher in Erfüllung von Befehlen
und Weisungen ihren Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen
Sicherheit der DDR geleistet. Unsere positive Bilanz beweist das.
Insbesondere möchte ich hervorheben die Vielzahl der Vorgänge
zur Identifizierung von Spionen imperialistischer Geheimdienste
in Zusammenarbeit mit der Linie II, die Beiträge zur Aufdeckung
von Terror und Gewalthandlungen sowie die Erarbeitung vieler Informationen
für eine reale Lageeinschätzung durch das MfS. |
4. |
Für unsere politisch-operative Arbeit fehlte jedoch eine
eindeutige gesetzliche Regelung, wie sie Artikel 31, Absatz 2 der
Verfassung fordert.
Der inoffizielle konspirative Charakter unserer Arbeit musste daher
besonders ausgeprägt sein. |
5. |
In Anbetracht der Lage hat der amtierende Minister, Genosse Generaloberst
Mittig am 8.11.1989 entschieden, die Außenstellen der Abteilung
M mit sofortiger Wirkung zu schließen, was zur Folge hat,
daß die politisch operative Tätigkeit der Abteilungen
M vorläufig eingestellt werden muss. In Ausführung dieser
Weisung sind die Außenstellen unverzüglich so zu räumen,
daß nichts auf Charakter und Umfang der Tätigkeiten der
Abteilungen M hinweist. Die betreffenden Räume sind der Deutschen
Post bzw. der Zollverwaltung der DDR mit normalem Büroinventar
(Möbel) und posttypischen Geräten / Anlagen zu übergeben.
Obwohl gesetzliche Regelungen der Zollverwaltung der DDR durch uns
genutzt wurden, ist gegenwärtig auch die Tätigkeit der
Referate 4 (PZF) nicht mehr durchführbar. Durch die Zollverwaltung
der DDR wurden in Übereinstimmung mit uns Entscheidungen über
die Bandkontrolle in deren Zuständigkeit getroffen. Die Protokolle
über die an die Abteilung 4 meiner Diensteinheit übergebenen
fehlgeleiteten Postsendungen, sind zur Übergabe an uns bereit
zu halten; sie werden zentral vernichtet. |
|
... |